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Den vollen Rentenbetrag bekommt man nur, wenn man keinen Beruf länger als 3 Stunden pro Tag ausüben kann. Wenn man als Handwerker:in zum Beispiel noch in der Lage ist, Vollzeit im Kundenservice zu arbeiten, gilt man zwar als berufsunfähig, aber nicht als erwerbsunfähig. Heißt: Man bekommt keine staatliche Unterstützung. In dieser Form gibt es die EM-Rente erst seit 2001. Vorher gab es eine umfassendere gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gilt jetzt nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Also längst nicht für junge Menschen, die berufsunfähig werden.